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Einspruch Euer Ehren,
der vertikale Abstand beträgt nicht generell 1000 ft. Der Abstand in vertikaler Staffelung darf 1000 ft nicht unterschreiten. Es wird aber stets versucht diese 1000 ft nicht zu erreichen, obwohl noch zulässig.
Die Überschrift trifft es gut.
Sorry.
Gruß
Dieter